Gebäude-Energieausweis 2008
Es gibt verschiedene Darstellungsformen eines gültigen Energieausweises.
-> Bei Haushaltsgeräten wie Kühlschränken, Herden Spülmaschinen ist der Energieausweis längst Praxis.
Wer kennt den Energiebedarf seiner Heim-Elektrogeräte? Seiner Heizungsanlage?
-> Wer kennt den Verbrauch seines PKWs, den Schadstoffausstoss seines PKW?
Bei PKWs bestehen Pflichtangaben über Verbrauch und Schadstoffausstoss unter Normbedingungen auch
in der Werbung.
-> Es drohen Konsequenzen sollte der zunehmende Schadstoffausstoss nicht gestoppt oder vermindert
werden, z.B. Fahrverbote, zusätzliche Abgasreinigungen, ....
-> Es gibt den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Wahlfreiheit bis 30.09.2008.
Wer Fördermittel beantragt muss den Bedarfsausweis vorlegen!
Energieausweiserstellung ist erforderlich bei
jeder Neu-Vermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Gebäudes.
(also nicht bei dauernder Eigennutzung und nicht bei Bestandsmietern!)
Bei Beantragung von Fördermitteln wie CO2-Minderungsprogramm, KfW-Förderung u.ä. ist der
Bedarfsausweis erforderlich.
Seit 01.10.2007 neue Energieeinsparverordnung gültig:
Fristen:
Ab 01.Juli 2008 Energieausweise für Wohngebäude die vor 1965 erstellt wurden, bei Verkauf oder
Neuvermietung vorgeschrieben.
Ab 01.Januar 2009 Energieausweis für alle Wohngebäude bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung
vorgeschrieben.
Ab 01. Juli 2009 Energieausweis auch für Nichtwohngebäude vorgeschrieben.
(Ausserdem Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, ...)
Mieter und Käufer bekommen damit die Möglichkeit den Energieverbrauch von Gebäuden miteinander zu
vergleichen.
Bedarfsausweis
dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes.
gibt Informationen über die Effizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung.
gibt Informationen über Verbesserungsmöglichkeiten (Modernisierungsempfehlungen).
ist Pflicht bei Wohngebäuden bis 4 Wohneinheiten sofern vor 1978 erstellt und nicht nachträglich auf
den heutigen Stand verbessert.
ist erforderlich bei der Beantragung von Fördermitteln.
Der Verbrauchsausweis
Wahlfreiheit bis 30.09.2008, aber wer Fördermittel beantragt muss den Bedarfsausweis vorlegen!
zeigt nur den Verbrauch der vergangenen drei Jahre
zeigt Nutzergewohnheiten (ohne diese zu kennen)
zeigt keine Leerstände, Abwesenheiten, ...
ist nicht vergleichbar
ist nicht gültig bei der Beantragung von Fördermitteln!
ist bis 30.09.2008 alternativ möglich, danach nur noch bei Wohnanlagen über 5 WE.
Warum?
Anregung zur Reduzierung von Emissionen
Im Kyoto-Protokoll 1997 haben sich Nationen verpflichtet zur Reduzierung von
Treibhausgasen.
Laut einer EU-Richtlinie soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert
werden.
Ein Drittel des deutschen Primärenergieverbrauchs wird für Raumheizung und
Warmwasserbereitung aufgewendet.
Warum?
Anmietung oder Kauf einer Immobilie ist eine Entscheidung für Jahre oder
Jahrzehnte.
Auch Vermieter möchten i.d.R. langfristig gute und zufriedene Mieter.
Bisher war der Energiebedarf der Wohnung für die Nutzer meist eine unbekannte
Größe. Jetzt: verlässliche, bundesweit vergleichbare Informationen.
(Standardbedingungen und Normnutzung liegt zu Grunde)
Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument für Transparenz und Klarheit
auf dem Immobilienmarkt. Immobilien mit niedrigem Energiebedarf haben
Wettbewerbsvorteile.
Wer stellt aus?
Ingenieure und Architekten
Handwerker, Kaminfeger und Sonstige mit entspr. Zusatzqualifikation
(Gebäudeenergieberater)
Was wird untersucht und dargestellt im Bestandsenergiepass:
Die Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster, Türen, Kellerdecke)
Die Heizungsanlage, Warmwasserbereitung
(Effizienz, Wärmeverluste, erneuerbare Energien)
Lüftungssystem (Fensterlüftung, Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung)
Wie sieht ein Energieausweis aus?
Im Energieausweis enthalten sein muss (Pflichtangaben):
Kosten:
(Gebäudegröße, -art, und liegen diverse Gebäudedaten bereits vor oder müssen diese vor Ort erhoben werden?), Kosten ca. 300,- bis 500,- €
Gültigkeit:
Sonstiges:
Zusatzinfos:
Weitere Infos:
und natürlich bei den Hand-in-Hand-Werkern!
Telefon 07961/ 9103-40





