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Gebäude-Energieausweis 2008

Es gibt verschiedene Darstellungsformen eines gültigen Energieausweises.

-> Bei Haushaltsgeräten wie Kühlschränken, Herden Spülmaschinen ist der Energieausweis längst Praxis.
Wer kennt den Energiebedarf seiner Heim-Elektrogeräte? Seiner Heizungsanlage?
-> Wer kennt den Verbrauch seines PKWs, den Schadstoffausstoss seines PKW?
Bei PKWs bestehen Pflichtangaben über Verbrauch und Schadstoffausstoss unter Normbedingungen auch
in der Werbung.
-> Es drohen Konsequenzen sollte der zunehmende Schadstoffausstoss nicht gestoppt oder vermindert
werden, z.B. Fahrverbote, zusätzliche Abgasreinigungen, ....
-> Es gibt den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Wahlfreiheit bis 30.09.2008.
Wer Fördermittel beantragt muss den Bedarfsausweis vorlegen!

Energieausweiserstellung ist erforderlich bei
 jeder Neu-Vermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Gebäudes.
(also nicht bei dauernder Eigennutzung und nicht bei Bestandsmietern!)
 Bei Beantragung von Fördermitteln wie CO2-Minderungsprogramm, KfW-Förderung u.ä. ist der
Bedarfsausweis erforderlich.

Seit 01.10.2007 neue Energieeinsparverordnung gültig:
Fristen:
 Ab 01.Juli 2008 Energieausweise für Wohngebäude die vor 1965 erstellt wurden, bei Verkauf oder
Neuvermietung vorgeschrieben.
 Ab 01.Januar 2009 Energieausweis für alle Wohngebäude bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung
vorgeschrieben.
 Ab 01. Juli 2009 Energieausweis auch für Nichtwohngebäude vorgeschrieben.
(Ausserdem Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, ...)

Mieter und Käufer bekommen damit die Möglichkeit den Energieverbrauch von Gebäuden miteinander zu
vergleichen.

Bedarfsausweis
 dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes.
 gibt Informationen über die Effizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung.
 gibt Informationen über Verbesserungsmöglichkeiten (Modernisierungsempfehlungen).
 ist Pflicht bei Wohngebäuden bis 4 Wohneinheiten sofern vor 1978 erstellt und nicht nachträglich auf
den heutigen Stand verbessert.
 ist erforderlich bei der Beantragung von Fördermitteln.

Der Verbrauchsausweis
Wahlfreiheit bis 30.09.2008, aber wer Fördermittel beantragt muss den Bedarfsausweis vorlegen!
 zeigt nur den Verbrauch der vergangenen drei Jahre
 zeigt Nutzergewohnheiten (ohne diese zu kennen)
 zeigt keine Leerstände, Abwesenheiten, ...
 ist nicht vergleichbar
 ist nicht gültig bei der Beantragung von Fördermitteln!
 ist bis 30.09.2008 alternativ möglich, danach nur noch bei Wohnanlagen über 5 WE.

Warum?
 Anregung zur Reduzierung von Emissionen
 Im Kyoto-Protokoll 1997 haben sich Nationen verpflichtet zur Reduzierung von
Treibhausgasen.
 Laut einer EU-Richtlinie soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert
werden.
 Ein Drittel des deutschen Primärenergieverbrauchs wird für Raumheizung und
Warmwasserbereitung aufgewendet.

Warum?
 Anmietung oder Kauf einer Immobilie ist eine Entscheidung für Jahre oder
Jahrzehnte.
Auch Vermieter möchten i.d.R. langfristig gute und zufriedene Mieter.
 Bisher war der Energiebedarf der Wohnung für die Nutzer meist eine unbekannte
Größe. Jetzt: verlässliche, bundesweit vergleichbare Informationen.
(Standardbedingungen und Normnutzung liegt zu Grunde)
 Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument für Transparenz und Klarheit
auf dem Immobilienmarkt. Immobilien mit niedrigem Energiebedarf haben
Wettbewerbsvorteile.

Wer stellt aus?
 Ingenieure und Architekten
 Handwerker, Kaminfeger und Sonstige mit entspr. Zusatzqualifikation (Gebäudeenergieberater)

Was wird untersucht und dargestellt im Bestandsenergiepass:
 Die Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster, Türen, Kellerdecke)
 Die Heizungsanlage, Warmwasserbereitung (Effizienz, Wärmeverluste, erneuerbare Energien)
 Lüftungssystem (Fensterlüftung, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung)

Wie sieht ein Energieausweis aus?


Im Energieausweis enthalten sein muss (Pflichtangaben):
 wesentliche Gebäudedaten - der Vergleichsbalken (Energielabel)
 weitere Vergleichswerte (z.B: Passivhaus-, Neubauniveau, gut modernisiert, ...)
 Modernisierungsempfehlungen

Kosten:
 Die Kosten für einen Bedarfs-Energieausweis richten sich nach dem Aufwand.
(Gebäudegröße, -art, und liegen diverse Gebäudedaten bereits vor oder müssen diese vor Ort erhoben werden?), Kosten ca. 300,- bis 500,- €

Gültigkeit:
 Energieausweise sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Sonstiges:
 Energieausweise müssen nur für Neu-Interessenten zugänglich gemacht werden zur Entscheidungsfindung (das heißt Einsichtnahme ermöglichen oder Aushang, Anrecht auf Kopie besteht nicht).
 Energieausweise werden nur gebäudebezogen ausgestellt (nicht für einzelne Wohnungen, Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft).
 Der Eigentümer hat gegenüber der Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises

Zusatzinfos:
 In öffentlichen Gebäuden müssen Energieausweise öffentlich und gut sichtbar ausgehängt werden. Bei Nichtvorlage (nur soweit vorsätzlich oder fahrlässig) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
 Bisher ausgestellte Energiepässe sind 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum.
 Kosten für Energieausweise sind i.d.R. steuerlich absetzbar.
 Sie erhalten wertvolle Tipps für zukünftige Gebäudesanierungen.

Weitere Infos:
 bei Haus- und Grundbesitzervereinen oder unter www.haus-und-grund.net
 bei der Deutschen Energieagentur dena unter www.dena.de
 unter www.zukunft-haus.de
 bei Ihrer Hausbank

und natürlich bei den Hand-in-Hand-Werkern!
Telefon 07961/ 9103-40